AGB

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma KASSEN-WAAGEN-CENTER BLASEK (nachfolgend: "Firma KWC BLASEK" genannt) und ihren Kunden schriftlich, mündlich oder in sonstiger Form abgeschlossenen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma KWC BLASEK nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma KWC BLASEK anzuzeigen.

2. Angebote und Bestellungen

2.1. Alle Angebote sind frei bleibend. An abgegebene Angebote ist die Firma KWC BLASRK vierzehn Tage gebunden.
2.2. Angaben zu Preisen, technischen Daten usw., die sich aus Prospekten, Anzeigen, Rundschreiben usw. ergeben, sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil von Verträgen werden.
2.3. Bestellungen sind für die Firma KWC BLASEK  nur dann verbindlich, wenn sie bestätigt werden oder aber durch Übersendung der bestellten Waren nachgekommen wird.
2.4. Mündliche Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie von der Firma KWC BLASEK schriftlich bestätigt werden.

3. Lieferung

3.1. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat der Firma KWC BLASEK ausreicht.
3.2. Alle von der Firma KWC BLASEK  genannten Liefertermine sind solange unverbindlich, bis ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich zugesagt wird. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma KWC BLASEK  eine Einhaltung des ursprünglich zugesagten Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma KWC BLASEK diese Umstände nicht zu vertreten hat, so wird der Liefertermin um eine angemessene Dauer verschoben. Wird die Firma KWC BLASEK  an der termingerechten Vertragserfüllung ohne eigenes Verschulden gehindert, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei einem Zulieferer, so gelten die allgemeinen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von einem weiteren Monat setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlich zugesagten Liefertermins nachweislich auf Krieg, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige höhere Gewalt, die nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma KWC BLASEK  nicht zu vertreten ist, zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der
Firma KWC BLASEK nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma KWC BLASEK nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt hat. Wird der Firma KWC BLASEK aufgrund der vorgenannten Gründe die Vertragserfüllung innerhalb der genannten Zeiträume ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
3.3. Solange der Kunde gegenüber der  Firma KWC BLASEK mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht, ohne dass die im vorhergehenden Absatz genannten Termine oder Fristen zu laufen beginnen.

4. Versand
4.1. Kosten für den Versand einschließlich der Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu übernehmen. Die Kosten hierfür ergeben sich aus der Preisliste der Firma KWC BLASEK. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegen im freien Ermessen der  Firma KWC BLASEK
4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den Abholer auf den Besteller über. Dies gilt ebenso, wenn die Versendung nicht ab dem Lager der Firma KWC BLASEK, sondern von einem anderen Ort aus erfolgt.
4.3. Bei der Berechnung von Frachtkosten laut Preisliste der Firma KWC BLASEK und bei im Einzelfall vereinbarter frachtfreier Lieferung basieren die Kalkulationen der Frachtkosten und Nebengebühren auf den zur Zeit des Angebots gültigen Beförderungskosten und Nebengebühren. Die Frachtkosten werden zugunsten oder zu Lasten des Kunden angepasst, wenn sich bis zum Zeitpunkt der Auslieferung wesentliche Änderungen bei diesen Kosten ergeben sollten. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden aufgrund geänderter Frachtkosten nicht zu.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich dem Zustellunternehmen anzuzeigen und sich bestätigen zu lassen sowie schriftlich der Firma KWC BLASEK zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Gehen der Firma KWC BLASEK  aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem eigenen Lieferanten verloren, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die hierauf beruhen.
4.5. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager der Firma KWC BLASEK verlässt.

5. Gewährleistung
5.1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung, Anwendungsmöglichkeiten etc. der verkauften Produkte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Firma KWC BLASEK erklärt, dass die gelieferte Ware nicht mit Mängeln behaftet ist, welche die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem in dem abgeschlossenen Vertrag ausdrücklich aufgenommenen anderweitigen Gebrauch aufheben oder mindern.
5.2. Es wird ausdrücklich klar gestellt, dass die in Verkaufsunterlagen, dem Handbuch oder in sonstigen Schriftstücken enthaltenen Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellt.
5.3. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel unverzüglich zu untersuchen und eventuell festgestellte Mängel umgehend schriftlich mitzuteilen. Eine Rücksendung der Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Firma KWC BLASEK. Soweit es bei einer Rücksendung durch unsachgemäße Verpackung zu Schäden an der gelieferten Ware kommt, hat der Kunde die sich hieraus ergebenden Folgen zu tragen.
5.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 24 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Jegliches Verbrauchsmaterial ist nicht Gegenstand einer längeren Garantie.
5.5. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma KWC BLASEK unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5.6. Die Gewährleistungspflicht umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistungspflicht entfällt, sobald der Kunde Eingriffe in technische Geräte vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die vorgetragenen Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Eingriffe entstanden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Eingriffe nicht ausgeschlossen oder erschwert wird.
5.7. Beim Vorliegen einer berechtigten Mängelanzeige hat der Kunde der Firma KWC BLASEK schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat der Firma KWC BLASEK eindeutig schriftlich mitzuteilen, welche Art der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung an der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache) er verlangt. Die Firma KWC BLASEK ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung abzulehnen, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden könnte und wenn die jeweils andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde.
Die Firma KWC BLASEK kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten für sie durchführbar wäre.
5.8. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang damit stehenden Mangel stehen der Firma KWC BLASEK zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb der von dem Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Nacherfüllungsversuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Wenn die Nacherfüllung von der  Firma KWC BLASEK aufgrund der im vorhergehenden Absatz genannten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht sofort zu.
5.9. Ein Rücktritt wegen eines nur unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
5.10. Die Firma KWC BLASEK haftet nicht dafür, dass die gelieferten Waren mit anderen Hardware- oder Software-Komponenten des Kunden kompatibel sind bzw. mit diesen zusammen arbeiten oder sonst wie zusammen eingesetzt werden können, es sei denn, die Firma KWC BLASEK hat eine solche Eigenschaft schriftlich zugesichert.
5.11. Stellt sich heraus, das der Kunde der Firma KWC BLASEK gegenüber einen Gewährleistungsanspruch geltend gemacht hat und dass entweder kein Mangel vorhanden war oder der geltend gemachte Mangel gegenüber der Firma KWC BLASEK keinen Gewährleistungsanspruch auslöst, so hat der Kunde den durch die Inanspruchnahme der Firma KWC BLASEK entstandenen Aufwand zu ersetzen, falls er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
5.12. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz der Firma KWC BLASEK, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, wenn aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine unbeschränkte Haftung gegeben ist.
5.13. Für die Lieferung von Software gelten die Ausführungen des gesamten Abschnittes 5. "Gewährleistung" entsprechend.

6. Serviceleistungen
6.1. Für zu erbringende Serviceleistungen wie Reparaturen, Umbauten, Anpassungen, technische Beratung usw. berechnet die Firma KWC BLASEK den anfallenden Zeitaufwand nach den jeweils aktuellen Stundensätzen. Diese Stundensätze sind abhängig von der anfallenden Tätigkeit und der Qualifikation der jeweiligen Mitarbeiter. Eine Auflistung der jeweils aktuellen Stundensätze wird auf Anforderung dem Kunden ausgehändigt.
6.2. Der in Zusammenhang mit Serviceleistungen anfallende Sachaufwand für Ersatzteile, Verbrauchsmaterial usw. wird nach der jeweils aktuellen Preisliste der Firma KWC BLASEK berechnet. Dies gilt ebenso für eventuell notwendig werdende Frachtkosten.
6.3. Anfallende Fahrtkosten in Zusammenhang mit Serviceleistungen werden nach der Preisliste der Firma KWC BLASEK berechnet.
6.4. Die  Firma KWC BLASEK ist berechtigt, vor der Durchführung von Serviceleistungen einen Kostenvorschuss in Höhe von 75 % der erwarteten Gesamtrechnungssumme zu verlangen. Soweit für Serviceleistungen Ersatz- oder Austauschteile benötigt werden, welche die Firma KWC BLASEK bestellen oder sonst erst erwerben muss, ist sie berechtigt, für diese Teile vom Kunden vorab die vollständige Bezahlung zu verlangen.
6.5. Werden reparierte Geräte versandt, geschieht dies per Nachnahme, sofern nicht im Voraus eine andere Zahlungsform schriftlich vereinbart wurde. Selbstabholer haben die reparierten Geräte bei Abholung zu bezahlen.

7. Haftungsbeschränkung
7.1. Die Firma KWC BLASEK haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma KWC BLASEK nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
7.2. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma KWC BLASEK aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder einer sonstigen Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Beachtung von Fehlermeldungen, nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln oder unzureichender Datensicherung. Eine unzureichende Datensicherung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde es versäumt hat, Vorkehrungen zu treffen, um sich durch zumutbare und dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren zu schützen.

8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Firma KWC BLASEK behält sich vor, für Lieferungen je nach ihrer Wahl Vorkasse, Bezahlung per Nachnahme oder Lastschrift zu verlangen. Soweit Lieferungen gegen Rechnung erfolgen, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma KWC BLASEK.
8.2. Bei Teillieferungen wird der auf diese Teillieferungen entfallende Rechnungsbetrag fällig, unabhängig von dem Umfang der noch ausstehenden Restlieferungen.
8.3. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, soweit er über unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche verfügt.
8.4. Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden, auch bei der Nichteinlösung von Schecks, ist die Firma KWC BLASEK, unabhängig von sonstigen Rechtsansprüchen, berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen. Die Firma KWC BLASEK ist weiter berechtigt, alle sonstigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.
8.5. Bei der Überschreitung der Zahlungsfrist werden von der Firma KWC BLASEK Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
8.6. Alle Händlerpreise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen ist.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren im Eigentum der Firma KWC BLASEK.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung die Ware auf seine Kosten ordnungsgemäß gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden sowie die sonstige Verschlechterung, Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Bei elektronischen Teilen ist darüber hinaus eine ausreichende Elektronikversicherung abzuschließen. Einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Versicherung kann die Firma KWC BLASEK jederzeit verlangen, soweit die Lieferung noch nicht vollständig bezahlt ist. Für den Schadensfall ist der Versicherungsanspruch des Kunden unverzüglich an die Firma KWC BLASEK abzutreten.
9.3. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Insbesondere darf er diese weder an Dritte weiter verkaufen, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
9.4. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen oder solchen Versuchen hat der Kunde Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der  unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen und die Firma KWC BLASEK unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Alle Ansprüche, die der Kunde in Zusammenhang mit der Pfändung oder Beschlagnahme erlangen sollte, tritt er schon jetzt an die Firma KWC BLASEK ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma KWC BLASEK alle zur Verfolgung dieser Rechte notwendigen Informationen zu erteilen.
9.5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

10. Datenschutz
Die Firma KWC BLASEK arbeitet mit EDV und speichert die Namen, die Anschrift sowie die sonst benötigten Daten ihrer Kunden.

11. Sonstiges
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen diejenige Regelung, die dem jeweils gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
11.2. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
11.3. Der Kunde darf seine Rechte aus der Geschäftsbeziehung nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Firma KWC BLASEK abtreten.
11.4. Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist 02957 Weißkeißel. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, so ist der Gerichtsstand ebenfalls 02957 Weißkeißel.
11.5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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